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kontingentiert
Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr
Führungsausbildung
Kontingentierter Lehrgang: Für diesen Lehrgang stehen dem Landkreis 2027 nur
begrenzte Plätze zur Verfügung. Eine frühzeitige Interessensbekundung hilft bei der Platzvergabe.
Termine 2027
f3_2701
Mo, 04.01.2027 – Fr, 15.01.2027
Interesse bekunden
f3_2702
Mo, 01.02.2027 – Fr, 12.02.2027
Interesse bekunden
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Mo, 15.02.2027 – Fr, 26.02.2027
Interesse bekunden
f3_2704
Mo, 05.04.2027 – Fr, 16.04.2027
Interesse bekunden
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Mo, 24.05.2027 – Fr, 04.06.2027
Interesse bekunden
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Mo, 07.06.2027 – Fr, 18.06.2027
Interesse bekunden
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Mo, 21.06.2027 – Fr, 02.07.2027
Interesse bekunden
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Mo, 16.08.2027 – Fr, 27.08.2027
Interesse bekunden
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Mo, 18.10.2027 – Fr, 29.10.2027
Interesse bekunden
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Mo, 08.11.2027 – Fr, 19.11.2027
Interesse bekunden
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Mo, 22.11.2027 – Fr, 03.12.2027
Interesse bekunden
Lehrgangsdetails
- Voraussetzung
-
- Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Truppführer“ gemäß FwDV 2, Ziff. 2.2
- Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Sprechfunker“ gemäß FwDV 2, Ziff. 3.1
- Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ gemäß FwDV 2, Ziff. 3.2 (Wichtig: Führungskräfte von Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung sollen als Atemschutzgeräteträger ausgebildet sein)
- Mindestens 2 Jahre tätig als „Truppführer“
- Lehrgangsdauer
- 70 UE/2 Wochen
- Ausbildungsziel
-
- Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines selbstständigen Trupps als selbstständige taktische Einheit
- Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke
- Zielgruppe
- Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren, die zum Führen einer Einheit bis zur Gruppenstärke sowie zur Leitung von Einsätzen mit einer Einheit bis zur Gruppenstärke vorgesehen sind
- Kostenkategorie
- B
- Teilnehmerkapazität
- max. 30 Personen
- Grundlage
- FwDV 2, Ziff. 4
- Wir erwarten
-
- Umfassende Kenntnisse und sichere Handhabung der Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz gemäß FwDV 1
- Beherrschen der Aufgaben der Trupps im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz gemäß FwDV 3
- Kenntnisse über die Anforderungen an Atemschutzgeräteträger und Einsatzgrundsätze im Atemschutzeinsatz
- in begründeten Ausnahmefällen Kenntnisse über die Anforderungen an Atemschutzgeräteträger und Einsatzgrundsätze im Atemschutzeinsatz durch Teilnahme am theoretischen Teil eines Atemschutzgeräteträgerlehrgangs, statt Qualifikation Atemschutzgeräteträger
- Mitzubringen
-
- Schreibutensilien
- Für Maskenbrillenträger: passende Brille und bestenfalls eigene Maske
- Ärztliche Bescheinigung zur Atemschutztauglichkeit (G26/3)
- Ausbildungsinhalt
-
- Rechtsgrundlagen
- Einsatzlehre/Einsatztaktik
- Baukunde
- Gefahren an der Einsatzstelle
- Vorbeugender Brandschutz
- Planübungen
- Führung und Leitung im Einsatz – FwDV 100
- Unfallverhütung
- Dienstkleidung / PSA
-
- 1. Woche:
- Feuerwehr-Tagesdienstkleidung (Form B1) o. Feuerwehr-Uniform (Form A) 2. Woche:
- Feuerwehr-Tagesdienstkleidung (Form B) o. Feuerwehr-Uniform (Form A)
- Persönliche Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung (PSA 111)
Quelle: TLFKS-Lehrgangskatalog 2027, S. 29. Ohne Gewähr.