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Ausbilder in der Feuerwehr – Modul 2 – Motorkettensägenführer
Ausbilder in der Feuerwehr
Termine 2027
am2-mks_2701
Mo, 04.10.2027 – Do, 07.10.2027
Interesse bekunden
Lehrgangsdetails
- Voraussetzung
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- erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer“ gemäß FwDV 2, Ziff. 4.1
- Motorkettensägenführer nach DGUV Information 214-059 (Modul A und B) oder gleichwertig
- Ersthelfer
- umfangreiche Kenntnisse und mehrjährige Erfahrung im Umgang mit Motorsägen
- erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Ausbilder in der Feuerwehr - Modul 1 - Grundlagen“
- Lehrgangsdauer
- 28 UE/4 Tage
- Ausbildungsziel
- Befähigung zur Durchführung des auf Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Lehrgangs „Motorkettensägenführer“ nach DGUV Information 214-059 (Module A und B)
- Zielgruppe
- Angehörige von Feuerwehren, die auf Gemeinde- oder Kreisebene Lehrgänge zum „Motorkettensägenführer“ durchführen sollen
- Kostenkategorie
- B
- Teilnehmerkapazität
- Max. 9 Personen
- Wir erwarten
- umfassende Kenntnisse und sichere Handhabung der Motorsäge
- Mitzubringen
- Schreibutensilien
- Ausbildungsinhalt
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- Rechtsgrundlagen (ThürBKG, ThürFwOrgVO, FwDV 2, DGUV Vorschriften 1, 47, 49, DGUV Regel 114-018, DGUV Information 214-059)
- Grundlagen des Ausbildens
- Lehrgangs- und Unterrichtsgestaltung
- theoretisches und praktisches Ausbilden mit der Motorkettensäge
- fachspezifische Hinweise
- Dienstkleidung / PSA
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- Feuerwehr-Tagesdienstkleidung (Form B1) oder Feuerwehr-Uniform (Form A)
- Persönliche Schutzausrüstung für die technische Hilfeleistung Wald (PSA 232) – eigene Ausrüstung!
Quelle: TLFKS-Lehrgangskatalog 2027, S. 157. Ohne Gewähr.