am3-tbsa
Ausbilder in der Feuerwehr - Modul 3 – Weiterbildung zum Trainer in der Brandsimulationsanlage
Ausbilder in der Feuerwehr
Termine 2027
am3-tbsa_2701
Mo, 08.02.2027 – Fr, 12.02.2027
Interesse bekunden
am3-tbsa_2702
Mo, 18.10.2027 – Fr, 22.10.2027
Interesse bekunden
Lehrgangsdetails
- Voraussetzung
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- Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Ausbilder in der Feuerwehr - Modul 2 - Truppausbildung“ oder gleichwertig nach Anerkennung
- Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Sprechfunker“ gemäß FwDV 2, Ziff. 3.1
- Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Atemschutzgeräteträger “ gemäß FwDV 2, Ziff. 3.2 Alternativ:
- Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Ausbilder in der Feuerwehr - Modul 2- Atemschutzgeräteträger“
- Lehrgangsdauer
- 35 UE/1 Woche
- Ausbildungsziel
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- Die Teilnehmer werden befähigt eigenständig, unter Beachtung entsprechender Sicherheits- und Nutzungsbestimmungen, die Ausbildung von Feuerwehrangehörigen in der Brandsimulationsanlage durchzuführen
- Vor der eigenständigen Ausübung der Aufgabe Trainer BSA sind mindestens zwei Ausbildungen unter Aufsicht durchzuführen
- Zielgruppe
- Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren und Berufsfeuerwehren, die an der TLFKS Trainer an der Brandsimulationsanlage werden sollen
- Kostenkategorie
- C
- Teilnehmerkapazität
- Max. 12 Personen
- Grundlage
- Nutzungsrichtlinie der Brandsimulationsanlage der TLFKS
- Wir erwarten
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- Umfassende Kenntnisse und sichere Handhabung von Ausrüstung zum Atemschutz
- Kenntnisse über die Anforderungen an Atemschutzgeräteträger und Einsatzgrundsätze im Atemschutzeinsatz
- Beherrschen der Aufgaben der Trupps im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz gemäß FwDV
- Mitzubringen
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- Schreibutensilien
- Für Maskenbrillenträger: passende Brille und bestenfalls eigene Maske
- Ärztliche Bescheinigung zur Atemschutztauglichkeit (G26/3)
- Nachweis der erfolgreich durchgeführten Belastungsübungen (ASÜ) nach FwDV
- Ausbildungsinhalt
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- Rechtsgrundlagen (FwDV 2, DGUV Vorschriften 49, Herstellervorschriften, Betriebliche Reglungen der TLFKS)
- Technik der BSA
- Begriffe der Brandbekämpfung
- Grundlegende Betriebliche Regelungen
- Gefahren aus der Nutzung von Flüssiggas
- Atemschutznotfall
- Ausbildungsorganisation/ -durchführung
- Praktischer Betrieb der BSA
- Dienstkleidung / PSA
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- Feuerwehr-Tagesdienstkleidung (Form B1) o. Feuerwehr-Uniform (Form A)
- Persönliche Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung (PSA 122)
Quelle: TLFKS-Lehrgangskatalog 2027, S. 169. Ohne Gewähr.